Finanzierungshilfe Bildungspaket
Über das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen viele Familien einen Zuschuss zu unseren Ferienfahrten. Hier steht, wer ihn bekommt und wie es geht.
Auf einen Blick
- 15 €pro Monat für Freizeiten, Sport und Kultur
- bis 180 €wenn ihr bis zu zwölf Monatsbeträge für eine Fahrt ansammelt
- unter 18für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
Die Teilhabe-Pauschale gibt es nur, wenn tatsächlich Kosten entstehen. Ansammeln könnt ihr sie innerhalb eures laufenden Bewilligungszeitraums für höchstens zwölf Monate – soweit ihr sie nicht schon für etwas anderes nutzt, etwa den Sportverein.
Wer bekommt den Zuschuss?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wenn die Familie eine dieser Leistungen bekommt:
- Grundsicherungsgeld (bis Mitte 2026 „Bürgergeld“)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch wer keine dieser Leistungen bekommt, aber wenig Einkommen hat, kann Anspruch haben. Fragt im Zweifel bei eurem Bezirksamt nach.
So geht’s – in vier Schritten
- 1Beim Buchen das Häkchen setzenIm Buchungsformular „Bildungspaket“ ankreuzen. Mehr müsst ihr bei uns nicht tun.
- 2Bestätigung kommt automatischMit der Buchungsbestätigung bekommt ihr eine Teilnahme- und Kostenbestätigung mit Zeitraum und Reisepreis; die Fahrtkosten weisen wir dabei getrennt aus, sobald sie für die Fahrt feststehen. Ihr findet sie auch jederzeit in eurem Konto bzw. über den Link in der Mail.
- 3Bei eurer Leistungsstelle einreichenGebt die Bestätigung zusammen mit eurem berlinpass-BuT bei der Stelle ab, von der ihr eure Leistung bekommt (siehe unten). Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, stellt dort zusätzlich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe.
- 4Reisepreis wie gewohnt bezahlenDen Reisepreis überweist ihr wie in der Buchungsbestätigung beschrieben an uns. Den Zuschuss zahlt die Leistungsstelle in Berlin in der Regel direkt an euch aus.
Wo reicht ihr die Bestätigung ein?
Immer bei der Stelle, von der ihr eure Leistung bekommt – in Berlin:
| Ihr bekommt … | Zuständig ist … |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) | Jobcenter |
| Sozialhilfe | Bezirksamt, Amt für Soziales |
| Wohngeld oder Kinderzuschlag | Bezirksamt, Wohngeldstelle |
| Asylbewerberleistungen | Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) |
Gut zu wissen
- Fahrtkosten und Ausrüstung: Für die Anreise zu einer Freizeit oder nötige Ausrüstung kann die Leistungsstelle zusätzlich bis zu 15 € im Monat übernehmen, abzüglich eines Eigenanteils. Darum weisen wir die Fahrtkosten in der Bestätigung getrennt aus.
- Früh einreichen: Gebt die Bestätigung möglichst gleich nach der Buchung ab. Nach der Fahrt könnt ihr sie als Bestätigung der Teilnahme noch einmal herunterladen, falls die Stelle einen Nachweis verlangt.
- Wie viel genau übernommen wird, entscheidet eure Leistungsstelle im Einzelfall. Wir sind kein Amt und können keinen Zuschuss zusagen – bei Fragen zur Bestätigung helfen wir aber gern.
- Wohnt ihr in Lichtenberg? Dann gibt es für viele Fahrten zusätzlich eine Förderung des Bezirks. Die ziehen wir beim Buchen automatisch ab, solange das Kontingent der Fahrt reicht.
Mehr dazu beim Land Berlin: Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen · Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 7 SGB II, § 34 Abs. 7 SGB XII, § 6b BKGG, § 3 Abs. 4 AsylbLG. Stand: November 2026.
